
Es kann verwirrend sein, zu verstehen, wer für die Beauftragung von Handwerkern verantwortlich ist, wenn im Mietverhältnis Probleme auftreten. Daher ist es wichtig zu bedenken: Wenn aus Ihrem Mietvertrag nicht direkt hervorgeht, dass der Vermieter Handwerker auswählt, haben Sie das Recht, die Arbeiten selbst auszuführen oder von anderen ausführen zu lassen – und zwar vor dem Auszug aus der Wohnung.
In einigen Situationen ist der Vermieter für die Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses verantwortlich, während in anderen Situationen der Mieter selbst verantwortlich ist. Es ist daher immer eine gute Idee, Ihren Mietvertrag zu überprüfen, um festzustellen, wer für die Aufrechterhaltung dieses Teils des Mietvertrags verantwortlich ist. Wenn der Vermieter dafür verantwortlich ist, müssen Sie dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass ein Problem vorliegt, das eine Wartung erfordert, und einen Handwerker mit der Durchführung der Arbeiten beauftragen. Möchte der Vermieter keinen Handwerker rekrutieren, kann der Streit vom Mietausschuss entschieden werden.
Gasleitungen und Wasserleitungen
Denken Sie auch daran, dass Sie bei dringenden Problemen, wie z. B. undichten Gasleitungen oder Wasserleitungen mit großen Löchern, das Recht haben, selbst einen Handwerker zu beauftragen. Es ist jedoch immer eine gute Idee, zunächst Kontakt zu Ihrem Vermieter aufzunehmen, um zu sehen, ob er das Problem beheben kann. Handelt es sich um nicht dringende Probleme, wie z B. eine laufende Toilette, können Sie sich an die Mietbehörde wenden, die den Vermieter anweisen kann, Abhilfe zu schaffen.
Die Auszugsgarantie soll Ihnen als Mieter helfen
Wenn es in solchen Situationen schwierig ist, mit dem Vermieter zu reden, hat Uftlytningsgaranti einen Anwalt hinzugezogen und wir sind auch Experten für Gespräche mit dem Vermieter in allen gegebenen Situationen.
